ZEIGEN - ORDNEN - BEWAHREN (3)

Der dritte Teil der Serie widmet sich der Frage, wie private fotografische Nachlässe dauerhaft gesichert werden können. Im Zentrum stehen Aufnahmen von Amateurfotografinnen und -fotografen, deren Bilder über den familiären Kontext hinaus ein künstlerisches oder zeitgeschichtliches Interesse beanspruchen. Allzu häufig gehen solche Bestände nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers verloren – sei es aus mangelnder Wertschätzung, fehlender Kenntnis oder schlicht aus organisatorischen Gründen. Mitunter bleiben Konvolute unentdeckt und werden erst zufällig als bedeutsam erkannt. Der Beitrag skizziert institutionelle und private Wege der Sicherung – von Archiven und Museen über Stiftungen bis hin zu digitalen Strategien der Langzeitbewahrung – und diskutiert Voraussetzungen, unter denen fotografische Nachlässe auch nach dem Tod ihrer Urheberinnen und Urheber für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich bleiben können.

SONNTAGS-BLOG

Reinhard Mokros

3/15/2026

Private fotografische Nachlässe geraten nach dem Tod ihrer Urheberinnen und Urheber häufig in Vergessenheit. Was über Jahrzehnte hinweg mit Aufmerksamkeit und ästhetischem Anspruch entstanden ist, wird nicht selten als bloßer Familienbesitz wahrgenommen – oder als materieller Ballast, dessen Aufbewahrung nicht lohnt. In seltenen Fällen kommt es dazu, dass Aussenstehende den Wert der Fotos erkennen und sie vor der Vernichtung retten.

Ein besonders eindrücklicher Fall für die späte Entdeckung eines solchen Werkes ist der Nachlass von Vivian Maier. Die als Kindermädchen in Chicago tätige Fotografin hinterließ ein umfangreiches Konvolut aus Negativen, Abzügen und Filmen, das erst nach ihrem Tod zufällig aufgefunden wurde. Die spätere Sichtung offenbarte ein Œuvre von bemerkenswerter Qualität; mit dem Dokumentarfilm Finding Vivian Maier fand die Geschichte internationale Aufmerksamkeit. Der Fall steht exemplarisch für die Fragilität privater Bildbestände und für die Kontingenz ihrer Überlieferung.

Gerade in der Amateurfotografie finden sich Archive von erheblichem Quellenwert. Sie dokumentieren Alltagskulturen, soziale Milieus, urbane und ländliche Räume sowie historische Umbrüche aus einer Binnenperspektive. Ihr Wert erschöpft sich nicht in ästhetischen Kriterien, sondern umfasst ebenso sozial- und kulturgeschichtliche Dimensionen. Die Sicherung solcher Bestände ist daher nicht allein eine private Angelegenheit, sondern berührt Fragen kollektiver Erinnerung. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen fotografischen Nachlass bedeutet daher, Verantwortung für ein visuelles Erbe zu übernehmen. Zwischen zufälliger Wiederentdeckung und unwiederbringlichem Verlust liegt ein Handlungsspielraum, der bewusst gestaltet werden kann.

Institutionen wie die Deutsche Fotothek in Dresden müssen sich aus Kapazitätsgründen auf ausgewählte Fotonachlässe beschränken. Dabei konzentrieren sie sich auf die Nachlässe von renommierten (Berufs-) Fotografinnen und Fotografen. Aber es gibt auch Ausnahmen, wie z.B. die Übernahme des fotografischen Nachlasses von Hansgert Lambers. Er war als Ingenieur für die Firma IBM tätig und betreute die Computertechnik osteuropäischer Firmen. Auf seinen Reisen entstanden zahlreiche Fotos. Nach seinem Tod wurde der umfangreiche Bestand der Deutsche Fotothek in Dresden übergeben. Dort wird er archiviert, konservatorisch betreut und wissenschaftlich erschlossen. Mit der Integration in eine zentrale fotografische Sammlung wurde ein ursprünglich privates Œuvre in einen institutionellen Zusammenhang überführt, der seine langfristige Sicherung sowie seine Zugänglichkeit für Forschung und Öffentlichkeit gewährleistet. Der Fall verdeutlicht exemplarisch, dass auch fotografische Arbeiten von Amateuren, sofern sie thematische Geschlossenheit, dokumentarische Dichte und formale Qualität aufweisen, als Teil des visuellen Gedächtnisses anerkannt und dauerhaft bewahrt werden können.

Naheliegende Ansprechpartner für Amateurfotografinnen und -fotografen sind – im wörtlichen Sinne – die Stadtarchive und Stadtmuseen. Fotografien aus dem städtischen Alltag, die jenseits der offiziellen Pressebilder entstehen, besitzen für das historische Gedächtnis einer Stadt einen erheblichen dokumentarischen Wert.

Ein Beispiel hierfür ist der fotografische Nachlass von Fred Prase, einem Polizeihauptkommissar aus Frankfurt am Main, der heute Teil der Sammlung des Historisches Museum Frankfurt ist. Der Bestand wird gegenwärtig gesichtet und inventarisiert. Prase dokumentierte in den 1980er-Jahren fotografisch das Frankfurter Bahnhofsviertel. Seine Aufnahmen zeigen nicht nur polizeiliche Einsätze, sondern vor allem sozialdokumentarische Szenen des urbanen Alltags: den Lebensalltag von Prostituierten, Drogensüchtigen und Obdachlosen, die Lebensräume von Migrantinnen und Migranten sowie die Arbeit der Polizei. Die Bilder sind dabei von einer Perspektive geprägt, die über eine rein operative Sicht hinausgeht und eine Form sozialkritischer Anteilnahme erkennen lässt.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen fotografischen Werk endet daher nicht erst mit der Frage des Nachlasses. Vielmehr kann es sinnvoll sein, bereits zu Lebzeiten den Kontakt zu geeigneten Institutionen zu suchen. Stadtarchive und Stadtmuseen übernehmen immer wieder fotografische Bestände, sofern diese für die lokale Geschichte und Erinnerungskultur von Bedeutung sind. Ein frühzeitiges Gespräch ermöglicht es, das Interesse einer Einrichtung auszuloten, Kriterien der Übernahme zu klären und gegebenenfalls bereits erste Schritte der Ordnung, Auswahl und Dokumentation abzustimmen. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, dass fotografische Arbeiten nach dem Tod der Urheberinnen und Urheber ungesichert bleiben oder verloren gehen. Zugleich eröffnet ein solcher Austausch die Möglichkeit, dass fotografische Dokumentationen des städtischen Alltags langfristig in institutionellen Sammlungen bewahrt und für Forschung, Ausstellungen und die historische Selbstverständigung einer Stadt verfügbar gemacht werden.